Firmensignet - RFS Insolvenzberatung

RfS Insolvenzberatung
Hilfe und Beratung in Hamburg

Akten im Regal Rechnungswesen Überprüfung Insolvenzverfahren Hamburg

Insolvenzverfahren Hamburg - Pro & Contra einer Insolvenz

Professionelle Insolvenzberatung bei Überschuldung und Insolvenz

Pro und Contra einer Insolvenz

Zum Thema Insolvenz gibt es viele verschiedene Meinungen. Einige Vor- und Nachteile lassen sich jedoch immer wieder ausmachen. Beispielhaft sollen hier einige Vor- und Nachteile des Insolvenzverfahrens aufgezeigt werden..

 

Vorteile des Insolvenzverfahrens

Insolvenzgrund kann Unternehmen rechtzeitig helfen.

Der neu eingeführte Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit bietet Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig der Krise entgegen zu treten. Dadurch können die Chancen für eine Sanierung oder Restrukturierung des Unternehmens deutlich verbessert werden. Unter Umständen kann so sogar eine Liquidation des Unternehmens ganz vermieden werden. Ein guter Insolvenzplan bietet die Möglichkeit, sich mit den Gläubigern zu einigen und das Unternehmen weiterlaufen zu lassen.

 

Da das Unternehmen zudem unter den Schutz des geordneten Verfahrens gestellt wird, sind zum Beispiel Zwangsvollstreckungen ab Eröffnung des Verfahrens nicht mehr möglich. Zudem bietet das Insolvenzverfahren Schuldnern, die unternehmerisch tätig waren oder sind die Möglichkeit, sich innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu entschulden. Dadurch müssen insbesondere Selbstständige ihren Betrieb nicht mehr um jeden Preis aufrecht erhalten.

 

Für Privatpersonen ist besonders wichtig, dass Ordnung und Sicherheit in die finanziell angespannte Situation kommt. Konto und Lohnpfändungen sind, sobald die Privatinsolvenz rechtlich wirksam ist, ebenso unzulässig wie Besuche des Gerichtsvollziehers. Das Einkommen des Schuldners unterliegt dann den Pfändungsfreigrenzen. Das Geld, was über dieser Grenze liegt, wird an die Gläubiger verteilt.

Nachteile des Insolvenzverfahrens

Publizitätspflicht: öffentliche Bekanntmachung der Insolvenz.

Grafik eines Megaphons als Sinnbild für die Veröffentlichung eines Insolvenzverfahrens. Bei Unternehmen kann dies dazu führen, dass bestehende Geschäftsbeziehungen belastet werden. Natürlich ist dann auch der Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen erschwert, da das Vertrauen in dieses Unternehmen belastet ist.

 

Für Privatpersonen stellt die Privatinsolvenz immer auch einen tiefgreifenden Einschnitt in die Privatsphäre des Schuldners dar.
Zudem hat ein Schufa-Eintrag weitreichende Folgen: Handyverträge können nicht abgeschlossen werden, der Kauf auf Rechnung sollte unterlassen werden, Kredite werden nicht bewilligt und größere Anschaffungen müssen verschoben werden. Auch ein Wohnortwechsel wird erschwert. Es sollte daher immer versucht werden, aufgebaute Schulden zurückzuzahlen. Denn besonders für kleinere Unternehmen können mehrere noch ausstehende Zahlungen den Ruin bedeuten.

Verkürzte Insolvenz auf drei Jahre

Mindestquote nicht mehr erforderlich.

Am 17.12.2020 wurde eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Privatinsolvenz wird damit für alle Schuldner auf drei Jahre verkürzt. Es ist keine Rückzahlung von 35 % mehr nötig, um die Insolvenz zu verkürzen. Die Regelung zur Verkürzung der Insolvenz gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden.

 

Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurden das Privat- und das Regelinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt.

 

Viele Menschen mit Schulden fragen sich derzeit, ob die Verkürzung der Insolvenz auch für sie positiv ist. Die Antwort ist in vielen Fällen: Ja. Denn nun ist das Insolvenzverfahren für noch mehr Betroffene der beste Weg aus den Schulden. Kontaktieren Sie uns gerne jetzt für eine kostenlose Erstberatung zur Entschuldung.